1. Angebot
Mit der Unterbreitung eines telefonischen od. schriftlichen Angebotes reservieren wir - wenn Omnibusgröße und Termin bekannt sind - das entsprechende Fahrzeug für einen angemessenen Zeitraum (8 Tage). Eine Entscheidung sollte in diesem Zeitraum getroffen und schriftlich mitgeteilt werden. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist, sind unsere Angebote freibleibend.
2. Vertragsabschluß
Für den Umfang der durch uns zu erbringenden vertraglichen Leistungen ist ausschließlich die schriftliche Bestätigung maßgebend. Sie enthält neben der Angabe des gewünschten Omnibusses (Sitzplatzzahl und Komfort) die Abfahrtsstelle, -zeit und möglichst genaue Rückkunftzeit.
3. Leistungsumfang
Abweichungen einzelner Leistungen von der Bestätigung, die nach Vertragsabschluß eintreten und nicht von uns gegen die Grundsätze von Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet.
Änderungswünsche des Kunden nach Fahrtantritt, sind nur im Rahmen der gesetzlichen und betrieblichen Bestimmungen möglich. Im Zweifelsfall entscheidet der Fahrer an Ort und Stelle nach telefonischer Rücksprache mit unserem Büro.
4. Leistungsänderung/Preise
Unsere Preisangebote werden nach dem vor Fahrtantritt gewünschten Leistungsumfang erstellt. Es gelten grundsätzlich die vereinbarten Preise, jedoch sind für die Rechnungserstellungen die nach beendeter Fahrt festgestellten Leistungen maßgebend.
Entstehen Mehrkosten durch weitere Teilnehmer, die in der Bestellung nicht angegeben waren, durch Verlegung oder Veränderung der ursprünglich festgelegten Fahrstrecke oder durch Beendigung der Reise zu einem späteren Zeitpunkt, kann eine Nachberechnung der vereinbarten Preise erfolgen.
Alle Nebenkosten wie Gebühren für Straßenbenutzung, Beförderungssteuer im Ausland, Maut, Fähren, Parken, Telefon, Reiseleitungen und Vermittlungen, Übernachtungs- und Verpflegungskosten für den Fahrer im Rahmen der Gruppe, sind nicht im Reisepreis enthalten und, falls nicht Gegenteiliges vereinbart ist, vom Kunden zu erstatten.
5. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt bar ohne Abzug zu leisten, soweit nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsweise vereinbart worden ist. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
Zur Entstehung des Rechts auf Erhebung von Verzugszinsen bedarf es keiner ausdrücklichen Inverzugsetzung. Aufrechnung mit bestrittenen Gegenansprüchen sowie die Zurückhaltung von Zahlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht rechtskräftig festgestellt wurden.
6. Durchführung, Rücktritt und Kündigung
Wir sind bestrebt, reservierte Omnibusse 15 Minuten vor Fahrtantritt bereitzustellen, um einen festgelegten Reiseplan möglichst genau einzuhalten. Jedoch kann hierfür (aufgrund von Verkehrssituation, Staus etc.) keine Garantie übernommen werden. Unser Fahrer hat sich an die gesetzlichen Bestimmungen und die EG- Arbeitszeitvorschrift zu halten. Der Auftraggeber darf daher dem Fahrer keine Anweisungen erteilen, die die Einhaltung derartiger Vorschriften nicht gewährleisten. Tritt der Kunde vor Antritt der Fahrt vom Vertrag zurück, so behalten wir unseren Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Wir werden jedoch unsere ersparten Aufwendungen absetzen.
Anstelle der vereinbarten Vergütung können wir eine Rücktrittspauschale berechnen.
Diese beträgt:
bis zum 30. Tag vor Fahrtantritt 10%
ab 29. – 7. Tag vor Fahrtantritt 25%
ab 6. Tag vor Fahrantritt mind. 50%
des vereinbarten Preises
Kündigt der Kunde den Vertrag nach Antritt der Fahrt aufgrund außergewöhnlicher Umstände, die zu einer Unmöglichkeit der Leistungserbringung führen, so haben wir Anspruch auf Zahlung für die bereits erbrachten Leistungen und können Kostenerstattungen für die Rückführung des Kunden verlangen.
Unsere weitergehenden Ansprüche z.B. wegen Stornierungsgebühren für Schiffspassagen und/ oder Hotelleistungen werden hiervon nicht berührt.
Kann der von uns bestätigte Omnibus aus Gründen höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden, so bemühen wir uns um einen möglichst gleichwertigen Ersatz. Bei Fahrzeugausfall sorgen wir für eine- den Verhältnissen angepasste Rückbeförderung der Fahrgäste. Hierfür hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Unternehmer
Wir haben ein Rücktrittsrecht vor Fahrtantritt oder ein Kündigungsrecht nach Fahrtantritt, wenn
Es besteht dann Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung, jedoch werden Aufwendungen, die wir aufgrund nicht in Anspruch genommener Leistungen ersparen, angerechnet.
8. Verhalten der Fahrgäste
Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebieten (§ 14BOKraft). Das Fahrpersonal kann die Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellt. Bei konkreter Gefahr muss der Ausschluss von der Beförderung erfolgen (§13BOKraft). Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden (§ 14 Abs. 4BOKraft). Das bereits gezahlte Fahrgeld wird ihm nicht zurückgezahlt.
Jeder Fahrgast verpflichtet sich, bei Einnahme oder Verlassen seines Sitzes festen Halt zu verschaffen. Schäden, die an der eigenen Person oder bei anderen Mitreisenden durch Außerachtlassung dieser Vorschriftsmaßnahmen entstehen, hat der Fahrgast zu vertreten. Dies gilt auch für Fahrgäste, die auf freiwilliger Basis den Service von Getränken und Speisen an Bord vornehmen.
Kosten, die durch außergewöhnliche Verunreinigung oder Beschädigung des Omnibusses entstehen, sind vom Kunden zu erstatten.
9. Haftung des Unternehmers
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordnungsgemäße Erbringung unserer Leistungen. Insgesamt ist die Haftung jedoch in der Höhe begrenzt auf den vereinbarten Fahrpreis soweit
10. Gepäck
Gepäck wird in normalem Umfang (1 Koffer/ 1 Reisetasche) mitbefördert. Es ist beim Ein- und Ausladen vom Fahrgast selber zu beaufsichtigen. Wir haften nicht für Schäden, die durch Verschulden der Fahrgäste oder bei der Verladung des Gepäcks entstehen. Es wird außerdem keine Haftung für die im Fahrzeug liegengelassenen Gepäckstücke oder sonstigen Gegenstände übernommen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen, hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Fahrt uns gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nur Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist gehindert worden ist. Sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren nach Ablauf von sechs Monaten, sonstige Ansprüche zwei Jahre nach Beendigung der Fahrt.
12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Kunde und der jeweilige Fahrgast ist für die Kenntnis und Einhaltung u.a. Vorschriften selber verantwortlich. Alle Nachteile, die ihm aus der Nichtbefolgung entsprechender Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Mit der Bestellung werden diese Beförderungs- und Geschäftsbedingungen anerkannt. Abweichungen bedürfen der Schriftform. Eventuelle Beschwerden bitten wir nicht mit dem Fahrpersonal auszutragen, sondern ausschließlich in schriftlicher Form direkt an unser Büro einzureichen.
Wir bitten den Auftraggeber, auch die anderen Mitreisenden seiner Gruppe über wesentliche Punkte dieser Bedingungen zu informieren.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Kaarst/ Neuss.